Auszug aus unseren AGBs:

Lieferung und Lieferzeit

  1. Lieferungen erfolgen sofort ab Werk, sofern die Ware am Lager ist.
  2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn Ware noch nicht am Lager ist bzw. vorübergehend ausverkauft sein sollte. Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand für Porto und Verpackung bis einschließlich 1. Nachlieferung. Sind vom Auftraggeber keine Nachlieferungen gewünscht, so muss dieses dem Verkäufer schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt werden.